Wir bilden in folgenden Klassen aus

  • A
  • A2 
  • A1
  • B196
  • AM
  • Mofa
  • B
  • BE
  • L
  • B96 
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
A 24

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

 
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
A 2 18 Motorräder auch mit Beiwagen über 50cm³ oder über 45 km/h. Maximale Leistung 35 kW  
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
A1 16

Leichtkrafträder bis 125 cm3, maximal 11 kW
Dreirädrige KFZ bis max. 15 kW

.
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
B196 25

mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum max. 11 kW, Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h, max. 15 kW, freie Wahl: Schaltung oder Automatik

Dieser Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten im Ausland sind deshalb nicht gestattet. Des Weiteren ist ein Aufstieg von A1 auf A2 nicht möglich.
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
  AM 16

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/ h sowie Drei- und Vierrädrige KFZ bis 50 cm³ und maximal 45 km/h

 
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
  Mofa 15 Mofa-Ausbildung.  
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
  B 18 Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.  Im Rahmen des begleiteten Fahrens beträgt das Mindestalter lediglich 17.
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
  BE 18 Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: maximal 3,5 t. Vorbesitz Klasse B
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
  L 16 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH bis 25 km/h.  
Fahrzeug Klasse Mindestalter Fahrzeugklassen Bemerkungen
B 96 18 Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zG. Maximales Gesamtgewicht des Zuges: 4250 kg zG.